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   BSG, 10.08.2016 - B 13 R 19/16 BH   

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https://dejure.org/2016,40861
BSG, 10.08.2016 - B 13 R 19/16 BH (https://dejure.org/2016,40861)
BSG, Entscheidung vom 10.08.2016 - B 13 R 19/16 BH (https://dejure.org/2016,40861)
BSG, Entscheidung vom 10. August 2016 - B 13 R 19/16 BH (https://dejure.org/2016,40861)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B

    Verletzung des Fragerechts nach § 116 S. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 10.08.2016 - B 13 R 19/16 BH
    Hierzu muss er darstellen, dass er einen hierauf gerichteten Antrag rechtzeitig gestellt, dabei schriftlich objektiv sachdienliche Fragen angekündigt und das Begehren bis zum Schluss aufrechterhalten hat (BSG Beschluss vom 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B - SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7; Senatsbeschluss vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - Juris RdNr 9).

    15 Sachdienliche Fragen iS von § 116 S 2 SGG liegen dann vor, wenn sie sich im Rahmen des Beweisthemas halten und nicht abwegig oder bereits eindeutig beantwortet sind (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 10).

  • BSG, 26.05.2015 - B 13 R 13/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Antrag auf Anhörung eines

    Auszug aus BSG, 10.08.2016 - B 13 R 19/16 BH
    Hierzu muss er darstellen, dass er einen hierauf gerichteten Antrag rechtzeitig gestellt, dabei schriftlich objektiv sachdienliche Fragen angekündigt und das Begehren bis zum Schluss aufrechterhalten hat (BSG Beschluss vom 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B - SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7; Senatsbeschluss vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - Juris RdNr 9).

    Hierbei müssen keine Fragen formuliert werden; es reicht vielmehr aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret zu bezeichnen (vgl Senatsbeschluss vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - RdNr 9; BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1).

  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

    Auszug aus BSG, 10.08.2016 - B 13 R 19/16 BH
    Hierbei müssen keine Fragen formuliert werden; es reicht vielmehr aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret zu bezeichnen (vgl Senatsbeschluss vom 26.5.2015 - B 13 R 13/15 B - RdNr 9; BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1).
  • BSG, 28.09.2015 - B 9 SB 41/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 10.08.2016 - B 13 R 19/16 BH
    Ein Antrag auf Befragung eines Sachverständigen ist regelmäßig nicht mehr als rechtzeitig gestellt anzusehen, wenn er erst so kurz vor der anberaumten mündlichen Verhandlung bei Gericht eingeht, dass diesem ohne Vertagung nicht genug Zeit bleibt, den Sachverständigen zum Termin zu laden oder von ihm eine schriftliche Antwort auf die kurzfristig gestellten Fragen zu erhalten (vgl BSG Beschluss vom 28.9.2015 - B 9 SB 41/15 B - Juris RdNr 12).
  • BVerfG, 29.08.1995 - 2 BvR 175/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 10.08.2016 - B 13 R 19/16 BH
    An der Sachdienlichkeit fehlt es, wenn der Antrag auf Anhörung des Sachverständigen rechtsmissbräuchlich gestellt ist, insbesondere wenn die Notwendigkeit einer Erörterung überhaupt nicht begründet wird oder nur beweisunerhebliche Fragen angekündigt werden (vgl BVerfG Beschluss vom 29.8.1995 - 2 BvR 175/95 - NJW-RR 1996, 183, 184 mwN zur Rechtsprechung des BGH).
  • BSG, 07.08.2014 - B 13 R 439/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Verletzung des

    Auszug aus BSG, 10.08.2016 - B 13 R 19/16 BH
    10 Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, dass - unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, zur weiteren Sachaufklärung von Amts wegen das Erscheinen des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung anzuordnen - jedem Beteiligten gemäß § 116 S 2, § 118 Abs. 1 S 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zusteht, einem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (BSG Beschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 439/13 B - Juris RdNr 10).
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